Johann Wadephul kritisiert Unwahrheiten zum dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

18.11.2020
Pressemitteilung

Infektionsschutzgesetz ist kein „Ermächtigungsgesetz“

Johann Wadephul hat dem im Deutsche Bundestag heute beschlossenen Entwurf für ein drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt.

In den Tagen vor der Abstimmung hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete zahlreiche Zuschriften und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern aus seinem Wahlkreis und aus ganz Schleswig-Holstein erhalten. „Keine Frage: Dieses Gesetz bewegt die Menschen und ist für sie auch Anlass zur Sorge und Kritik. Dafür habe ich Verständnis. Es werden 17 konkrete Maßnahmen bestimmt, die während der Corona-Krise zur Anwendung gebracht werden können. Diese umfassen Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants und Hotelbetrieben. Das sind natürlich schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, die ausführlich erklärt werden müssen. Dafür stehen meine Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern“, betonte Wadephul.

Dem Vorwurf, er habe mit seiner Zustimmung einem „Ermächtigungsgesetz“ Tür und Tor geöffnet, widersprach Wadephul jedoch deutlich und kritisierte scharf entsprechende Behauptungen, die auch in Zuge der heute veranstalteten Demonstrationen im Berliner Regierungsviertel erneut verbreitet worden waren. „In einer Situation, in der das frei gewählte Parlament Deutschlands mit seinen Abgeordneten über ein Gesetz abstimmt, von einer Corona-Diktatur oder einem Ermächtigungsgesetz zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die so schrecklich unter dem Nazi-Terror gelitten haben. Hier geht uns Maß und Mitte in der Debatte verloren. Das kann ich so nicht stehen lassen“, stellte Wadephul verärgert fest.

„Die aus der Szene der sogenannten Querdenker erhobenen Vorwürfe sind schlicht und einfach falsch und vollkommen unbegründet. Wir als Bundestag geben den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Damit gestalten wir die Eingriffe grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig aus. Mit diesem Gesetz werden also sowohl Grundrechtsschutz als auch Parlamentsbeteiligung gestärkt. Gerade der Forderung nach einer verstärkten Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde mit diesem Gesetz Rechnung getragen. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurden noch einmal umfassende Änderungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen haben wir die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht. Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Jede Einschränkung wird auf Grundlage gesetzlicher Regelungen getroffen, die dank des heute beschlossenen Gesetzes präzisiert wurden. Das bedeutet, dass wir der Bundesregierung und auch den Landesregierungen, die als Exekutive dafür verantwortlich sind, entsprechende Regelungen umzusetzen, genaue Vorgaben gemacht haben, was sie unter welchen Voraussetzungen für einen bestimmten Zeitraum veranlassen können. Das ist exakt die Aufgabe des Parlaments in einer parlamentarischen Demokratie. Noch einmal: Nur das Parlament kann derartige Regelungen treffen, die naturgemäß die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken. Derartige Maßnahmen ergreift niemand gern, aber sie sind notwendig, um die weitere Ausbreitung dieser Viruserkrankung zu verhindern. Ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag nehmen kritische Hinweise und Sorgen sehr ernst und bringen diese auch ins Gesetzgebungsverfahren. Das ist auch bei diesem Gesetz geschehen“, erklärte Wadephul abschließend.