Meine Aufgabenfelder

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Meine Aufgabenfelder

Der Sitzungssaal im AusschussMit der Konstituierung der Ausschüsse im Dezember 2021 ist die Arbeitsfähigkeit des 20. Deutschen Bundestages hergestellt worden. 24 ständige parlamentarische Fachgremien haben sich konstituiert.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde ebenso wie die den Fraktionen zustehende Anzahl an Vorsitzenden nach dem mathematischen Verfahren St. Lague/Schepers berechnet.

Seit letzter Legislaturperiode bin ich stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für die Bereiche Auswärtiges, Verteidigung, Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und Europarat. Ich bin stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Verteidigungsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Des Weiteren bin ich stellvertretendes Mitglied in der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit Sitz in Straßburg.

Ich freue mich über die neuen Aufgaben und Herausforderungen in diesen Gremien und werde mich wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit vollem Elan und Eifer in diese Themen stürzen.

Stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist ein von der Verfassung privilegierter Ausschuss. Er gehört zu den vier Ausschüssen, die das Grundgesetz fest vorschreibt. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. So beraten seine 37 Mitglieder zum Beispiel federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Aufgrund der Geheimhaltungspflicht finden die Sitzungen des Ausschusses grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (mehr Infos hier)

Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss

Der Verteidigungsausschuss wird durch das Grundgesetz als stetig zu bestellender Ausschuss definiert. Da in diesem Ausschuss über hoch sensible Themen und Angelegenheiten gesprochen wird, wie die Sicherheit des Landes, der Verbündeten und der Bundeswehrsoldaten im Einsatz, tagt der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss wirkt, neben aktuellen Angelegenheiten, unter anderem bei der Verabschiedung des Verteidigungsbudgets und bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr mit. (mehr Infos hier)

Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Ausschuss für Angelegenheiten der EUDer Europaausschuss des Deutschen Bundestages ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ihm gehören 35 Mitglieder an. Er ist ebenfalls wie der Auswärtige Ausschuss einer der vier vorgeschriebenen Bundestagsausschüsse. Grundsätzlich sind im Bundestag alle Ausschüsse im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig.

Als Integrations- und Querschnittsausschuss ist der Europaausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses im Bundestag. Er kann als einziger Ausschuss Stellungnahmen beschließen, die für die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die vom gesamten Bundestag beschlossenen. Da ihm auch deutsche Europaabgeordnete als beratende Mitglieder angehören, ist ein direkter Austausch mit dem Europaparlament möglich. (mehr Infos hier)

Stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Denkmal für die Menschenrechte vor dem Europapalast (Quelle: EPei)Der Deutsche Bundestag entsendet wie jedes Parlament der insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarates eine Delegation von Abgeordneten in die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Sitz des Europarates ist Straßburg. Die Bedeutung des Europarates ist nicht zu unterschätzen. So stand er bei seiner Gründung 1949 nach den Schrecken des Nazi-Regimes am Anfang der europäischen Integration und Zusammenarbeit und war als erste europäische Institution ein Garant für Menschenrechte und Minderheitenschutz in ganz Europa. Ähnlich wie später die EU startete er vor mehr als sechzig Jahren als ein überschaubarer Verein von zehn westeuropäischen Demokratien.

Eine seiner ersten Maßnahmen war die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die sich seither rusissche Häftlinge ebenso wie kurdische Extremisten mit Erfolg berufen haben. Lange Zeit wurde dieses einzigartige System des Menschenrechtsschutzes, das vor fünfzig Jahren mit dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidend verstärkt wurde, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Das änderte sich zum einen mit dem Wandel in der Türkei, das als altes Mitglied des Europarates ihren Bürgern erst Anfang der neunziger Jahre wirklich den Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährte. Vom Atlantik bis nach Wladiwostok reicht zumindest sein Anspruch, die Rechte von 800 Millionen Menschen durchzusetzen. Ein großer Erfolg des Europarates, der Russland und die Türkei mit einschließt, ist die Abschaffung der Todesstrafe. (mehr Infos hier)

Bild: Denkmal für die Menschenrechte vor dem Europapalast (Quelle: EPei)