Meine Aufgabenfelder
Meine Aufgabenfelder

Bis Mai 2025 war ich stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für die Bereiche Auswärtiges, Verteidigung, Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und Europarat. Ich war in dieser Funktion stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Verteidigungsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Des Weiteren war ich stellvertretendes Mitglied in der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit Sitz in Straßburg. Seit November 2024 war ich zudem Vizepräsident der parlamentarischen Versammlung der NATO. Die sogenannte NATO PV ist ein Diskussionsforum, in das NATO-Mitgliedstaaten Parlamentarier entsenden. Die Diskussionen auf den Tagungen sind eng am politischen Pulsschlag der fast 1. Mrd. Bürgerinnen und Bürger der NATO.
Diese sicherheits- und außenpolitische Arbeit hat meine parlamentarische Tätigkeit über viele Jahre geprägt.
Seit meiner Ernennung zum Bundesminister des Auswärtigen im Mai 2025 trage ich nun Regierungsverantwortung für die deutsche Außenpolitik. Viele Themen, die zuvor Schwerpunkt meiner parlamentarischen Arbeit waren – transatlantische Partnerschaft, europäische Handlungsfähigkeit, strategische Souveränität – stehen heute im Zentrum meiner ministeriellen Verantwortung.
Gleichzeitig bleibe ich direktgewählter Abgeordneter und vertrete weiterhin meinen Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde und habe alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds des Deutschen Bundestages. So bleibe ich für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Ansprechpartner für sämtliche Anliegen aus Rendsburg-Eckernförde.
Auswärtiger Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss ist ein von der Verfassung privilegierter Ausschuss. Er gehört zu den vier Ausschüssen, die das Grundgesetz fest vorschreibt. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. So beraten seine 42 Mitglieder zum Beispiel federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Aufgrund der Geheimhaltungspflicht finden die Sitzungen des Ausschusses grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Deshalb bleibt der enge und vertrauensvolle Austausch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern für mich als Außenminister unverzichtbar. Ich bin regelmäßig im Auswärtigen Ausschuss zu Gast, um über aktuelle Entwicklungen zu berichten, Fragen zu beantworten und die außenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten.
Verteidigungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss wird durch das Grundgesetz als stetig zu bestellender Ausschuss definiert. Da in diesem Ausschuss über hoch sensible Themen und Angelegenheiten gesprochen wird, wie die Sicherheit des Landes, der Verbündeten und der Bundeswehrsoldaten im Einsatz, tagt der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Ausschuss wirkt, neben aktuellen Angelegenheiten, unter anderem bei der Verabschiedung des Verteidigungsbudgets und bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr mit. (mehr Infos hier)
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Der Europaausschuss des Deutschen Bundestages ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ihm gehören 35 Mitglieder an. Er ist ebenfalls wie der Auswärtige Ausschuss einer der vier vorgeschriebenen Bundestagsausschüsse. Grundsätzlich sind im Bundestag alle Ausschüsse im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig.
Als Integrations- und Querschnittsausschuss ist der Europaausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses im Bundestag. Er kann als einziger Ausschuss Stellungnahmen beschließen, die für die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die vom gesamten Bundestag beschlossenen. Da ihm auch deutsche Europaabgeordnete als beratende Mitglieder angehören, ist ein direkter Austausch mit dem Europaparlament möglich. (mehr Infos hier)
Parlamentarische Versammlung des Europarates
Der Deutsche Bundestag entsendet wie jedes Parlament der insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarates eine Delegation von Abgeordneten in die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Sitz des Europarates ist Straßburg. Die Bedeutung des Europarates ist nicht zu unterschätzen. So stand er bei seiner Gründung 1949 nach den Schrecken des Nazi-Regimes am Anfang der europäischen Integration und Zusammenarbeit und war als erste europäische Institution ein Garant für Menschenrechte und Minderheitenschutz in ganz Europa. Ähnlich wie später die EU startete er vor mehr als sechzig Jahren als ein überschaubarer Verein von zehn westeuropäischen Demokratien.
Eine seiner ersten Maßnahmen war die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die sich seither rusissche Häftlinge ebenso wie kurdische Extremisten mit Erfolg berufen haben. Lange Zeit wurde dieses einzigartige System des Menschenrechtsschutzes, das vor fünfzig Jahren mit dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidend verstärkt wurde, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Das änderte sich zum einen mit dem Wandel in der Türkei, das als altes Mitglied des Europarates ihren Bürgern erst Anfang der neunziger Jahre wirklich den Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährte. Vom Atlantik bis nach Wladiwostok reicht zumindest sein Anspruch, die Rechte von 800 Millionen Menschen durchzusetzen. Ein großer Erfolg des Europarates, der Russland und die Türkei mit einschließt, ist die Abschaffung der Todesstrafe. (mehr Infos hier)
Bild: Denkmal für die Menschenrechte vor dem Europapalast (Quelle: EPei)
